Aktionismus

Das deutsche Grundgesetz regelt in Artikel 19, Absatz 1 folgendes: “Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten (…)”. Sehr sinnvolle Sache. Immerhin bedeuten diese paar Wörter, daß es kein Gesetz geben kann, welches nur für eine einzige Person gilt, und dieser Person dadurch Gru8ndrechte genommen werden.

Wir bräuchten aber ein Gesetz welches nicht nur in diesem spezifischen Fall greift, sondern vor allem verhindert, daß wegen eines einzigen Falles, der das Volksgemüt erhitzt, ein neues Gesetz im Eilverfahren durchgesetzt wird.

Beispielsweise wurde durch blinden Aktionismus das neue Jugendschutzgesetz durchgesetzt, weil gerade in Erfurt ein im Leben gescheiterter Jugendlicher Amok gelaufen ist. Die Gründe für seinen Amoklauf wurden nie wirklich geklärt, es wurde immer nur behauptet, er habe “gewalttätige Computerspiele” gespielt, und er habe “gewaltverherrlichende” Musik gehört. Klar, daß er deswegen ausgerastet ist. Seit dem 1. April (leider war es kein Aprilscherz) gilt daher nun das Gesetz. Mit drastischen Folgen.

Jetzt stehen wir einmal mehr vor einem Fall der mit blindem Aktionismus gelöst werden soll. “Florida Rolf”. Wieder führt ein Einzelfall zu einer weiteren Gesetzesänderung, möglicherweise einmal mehr mit großen Auswirkungen.

“Tut das Not?” fragt man sich. “Warum nur…?” verzweifelt der weitdenkende Wähler. Da wir aber glücklicherweise keine weiteren Probleme in Deutschland haben, haben wir durchaus die Möglichkeit uns darum zu kümmern. Und noch ein kleines Filmchen zum Abschied (Polylux).

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Nun mal nur so...
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